Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden

Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
  2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
  • Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
  • Mindestalter 16 Jahre
    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Terminvereinbarung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
    Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt.
  • Identitätsnachweis
    gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
    • Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
    • Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.

Für Sie zuständig

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Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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