Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden am Standort Bürgeramt Lichtenrade
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Lichtenrade
- Briesingstrasse 6 , 12307 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7031
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
-
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Schöneberg bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Schöneberg bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
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S-Bahn
- Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
- Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
- Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
-
Mindestalter 16 Jahre
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. - Terminvereinbarung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
- Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
- Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
-
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bundesmeldegesetz (Bundesinnenministerium)
- Weiterführende Hinweise zu Anmeldungen/Widerspruchsrechte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Wohnsitz - Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden (Dienstleistung)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.