Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden

Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
  2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
  • Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
  • Mindestalter 16 Jahre
    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Terminvereinbarung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
    Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt.
  • Identitätsnachweis
    gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
    • Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
    • Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Flüchtlingsbürgeramt Mitte
  • Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.