Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Wilmersdorfer Straße 46 , 10627 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-18769
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
WILMA Shoppen sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Öffnungszeiten
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09:00-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
14:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Dienstag
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09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Charlottenburg Bhf
- S3
- S46
- S5
- S7
- S9
- S41
- S42
-
S Charlottenburg Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Bismarckstr.
- N2
- N7
-
Bismarckstr./Kaiser-Friedrich-Str.
- 109
- N7
-
U Wilmersdorfer Str.
- 309
- M49
- X34
- X49
-
U Deutsche Oper
- N2
-
Berlin, Kaiser-Friedrich-Str./Kantstr.
- M49
- X34
- 309
- X49
- 109
- N7
- 101
-
U Bismarckstr.
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Regionalbahn
-
S Charlottenburg Bhf
- RE1
- RB23
- RE2
- RB21
- RB14
- RE6
- FEX
- RE7
-
S Charlottenburg Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderBitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.*
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 11:30 bis 14:30 Uhr, findet eine Sprechstunde, für gehörlose Menschen im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden
Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
- Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
- Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
-
Mindestalter 16 Jahre
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. - Terminvereinbarung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
- Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
- Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
-
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bundesmeldegesetz (Bundesinnenministerium)
- Weiterführende Hinweise zu Anmeldungen/Widerspruchsrechte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Wohnsitz - Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden (Dienstleistung)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.