Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden am Standort Bürgeramt Rathaus Köpenick
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Rathaus Köpenick
- Alt-Köpenick 23 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-3805
- E-Mail: buergeramt3@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Fahrstuhl Haus B.
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spindlersfeld
- S47
-
S Köpenick
- S3
-
S Spindlersfeld
-
Bus
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Rathaus Köpenick
- 27
- 162
- 164
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 162
- 164
- 165
- N62
- N65
- N64
- N69
- N63
-
Freiheit
- 162
- 164
- N62
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Köllnischer Platz
- 162
- 164
- N63
- 165
- N65
- N64
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 162
- 165
- N62
- N65
- N69
- N64
- N63
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Glienicker Str.
- N63
- 162
- 164
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 164
- N62
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Landjägerstr.
- 165
- N64
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S Spindlersfeld
- S47
- 165
- N65
- N64
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- N62
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Rathaus Köpenick
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Tram
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Rathaus Köpenick
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Freiheit
- 27
- 61
- 62
- 63
- 68
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Köllnischer Platz
- 68
- 60
- 61
- 63
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Glienicker Str.
- 68
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 61
- 62
- 63
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- 68
- 27
- 60
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- 60
- 61
- 62
- 63
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- 68
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Vollkropfgraben
- 68
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S Spindlersfeld
- 60
- 61
- 63
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Rathaus Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Barrierefreier Zugang zu Haus B über den Rathaushof (Böttcherstraße 4, 12555 Berlin). Nutzen Sie bitte den Aufzug B.Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDas Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
• Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
• An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden
Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
- Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
- Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
-
Mindestalter 16 Jahre
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. - Terminvereinbarung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
- Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
- Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
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Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bundesmeldegesetz (Bundesinnenministerium)
- Weiterführende Hinweise zu Anmeldungen/Widerspruchsrechte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Wohnsitz - Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden (Dienstleistung)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.