Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen

Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen und durch eine Stellvertretung betreiben möchten, dann benötigen Sie bis zur Erteilung der Stellvertretungserlaubnis eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis auf Widerruf. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird der (vorläufigen) Erlaubnisinhaberin bzw. dem (vorläufigen) Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die vorläufige Stellvertretung ausüben soll, erteilt. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen. Die Erlaubnis wird Ihnen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Zahlung der Gebühr per Post bekannt gegeben.

Voraussetzungen

  • Übernahme eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebs
    Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis des Inhabers / der Inhaberin
    Die/Der Gaststätteninhaberin/-inhaber muss eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
    online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt
  • Personaldokument der/des vorläufigen Erlaubnisinhaberin/-inhabers sowie der vorläufigen Stellvertretung
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis der Inhaberin /des Inhabers
    Eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitlich beantragt sein.

Gebühren

  • 17,00 bis 93,75 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
  • 17,00 bis 31,25 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

Für Sie zuständig

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