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Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Arbeitsgruppe Gewerbe
- Tel.: 030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
Ansprechpartner
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
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- S9
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Hackescher Markt
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- S7
- S9
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S Ostbahnhof
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- S42
- S7
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U-Bahn
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U Schillingstr.
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S+U Alexanderplatz Bhf
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- U5
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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U Schillingstr.
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Bus
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Büschingstr.
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
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- N65
- 300
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U Strausberger Platz
- N5
- 142
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U Schillingstr.
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Tram
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Büschingstr.
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- M8
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
- M8
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Platz der Vereinten Nationen
- M5
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S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
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Büschingstr.
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Regionalbahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
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- FEX
- RE7
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S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
- FEX
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S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen und durch eine Stellvertretung betreiben möchten, dann benötigen Sie bis zur Erteilung der Stellvertretungserlaubnis eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis auf Widerruf. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird der (vorläufigen) Erlaubnisinhaberin bzw. dem (vorläufigen) Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die vorläufige Stellvertretung ausüben soll, erteilt. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Voraussetzungen
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Übernahme eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebs
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis des Inhabers / der Inhaberin
Die/Der Gaststätteninhaberin/-inhaber muss eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
Formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt. -
Personaldokument der/des vorläufigen Erlaubnisinhaberin/-inhabers sowie der vorläufigen Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis der Inhaberin /des Inhabers
Eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitlich beantragt sein.
Gebühren
unbefristete Erlaubnis: 17,00 bis 93,75 Euro je Aufwand
befristete Erlaubnis: 17,00 bis 31,25 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.