Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung bei Weiterleitung durch das LEA

Wer wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet ist, dem wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Geflüchtete, die in Berlin ankommen, benötigen eine dauerhafte Unterkunft in Berlin oder eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, Geflüchtete werden auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen.

Wenn Sie bereits beim Landesamt für Einwanderung (LEA) den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" gestellt haben, aber
  • keine dauerhafte Unterkunft in Berlin oder
  • keine Zuweisungsentscheidung vom LAF zur Verteilung auf Berlin haben,
dann ist die Bescheinigung (pdf) über Ihren erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet und das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Sie nicht gültig. Darum schickt Ihnen das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine Einladung zu einem Termin per E-Mail. Im Termin erhalten Sie dann eine Zuweisungsentscheidung.

Verfahrensablauf
  1. Sie hatten beim LEA den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" gestellt.
  2. Sie haben vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) per E-Mail eine Einladung zu einem Termin zur Vorsprache erhalten.
  3. Zum Termin bringen Sie bitte einen negativen Covid-19-Schnelltest mit (nicht älter als 24 Stunden). Damit können Sie schneller in das Ankunftzentrum eingelassen werden.
  4. Während des Termins erfolgt die Zuweisungsentscheidung über ein automatisiertes Verteilsystem.
  5. Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland als Berlin erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes (z.B. kostenlos per Bus oder Bahn).
  6. Wenn Sie eine Zuweisung für das Land Berlin erhalten haben, folgen Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität (Fingerabdrücke und Foto) und die Zuweisung einer landeseigenen Unterkunft.
  • Alle nach Berlin verteilten Personen können anschließend beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen neuen "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" stellen (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung, die im zuständigen bezirklichen Sozialamt beantragt werden können (siehe „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
    • ukrainische Staatsangehörige,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
    • oder: Familienangehörige von Ukrainer/innen oder von Personen, die Schutz in der Ukraine erhalten haben
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig und langfristig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren
  • Sie haben vom LAF per E-Mail eine Einladung zu einem Termin zur Vorsprache erhalten
  • Negativer COVID-19-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) (wenn vorhanden)
    Sie können einen COVID-19-Schnelltest auch vor Ort machen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Ukrainischer Personalausweis
    • Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
  • Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
  • Nachweis über Ihre Unterkunft in Berlin (wenn vorhanden)
    Damit können Sie eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen:
    • Meldebestätigung vom Bürgeramt Ihres Wohnbezirks (unter "Weiterführende Informationen") oder
    • ein Mietvertrag für Wohnraum in Berlin oder
    • Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete (unter „Formulare“).
  • Ihr Gepäck (wenn vorhanden)
    Für den Fall der Weiterreise nach der Zuweisungsentscheidung in andere Bundesländer, sollten Sie Ihr Gepäck dabei haben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 20-50 Minuten

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