Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung

Wer wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet ist, dem wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Geflüchtete, die in Berlin ankommen, benötigen eine dauerhafte Unterkunft in Berlin oder eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, Geflüchtete werden auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen. Geflüchtete, die eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen können, werden nach Berlin verteilt und erhalten einen Platz in einer landeseigenen Unterkunft. Eine trans* oder inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Bei diesen LSBTIQ+ Trägern kann ein Begleitschreiben ausgestellt werden: Quarteera und Schwulenberatung (siehe "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
1. Fahren Sie mit einem Busshuttle in das Ankunftszentrum TXL (Ukraine) bis zum Wartebereich des Verteilzentrums. (Busshuttle unter "Zuständige Behörden" - Ankunftszentrum TXL)
  • Das Flughafen-Gelände kann nicht zu Fuß erreicht werden.
2. Vor Ort erhalten Sie Information über das weitere Vorgehen, Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kurzzeitige Unterbingung.
3. In der Verteilstelle erfolgt die Zuweisungsentscheidung über ein automatisiertes Verteilsystem.
4. Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland als Berlin erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes (z.B. kostenlos per Bus oder Bahn).
5. Wenn Sie eine Zuweisung für das Land Berlin erhalten haben, folgen Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität (Fingerabdrücke und Foto) und die Zuweisung einer landeseigenen Unterkunft.
  • Alle nach Berlin verteilten Personen können anschließend beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" stellen (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung, die im zuständigen bezirklichen Sozialamt beantragt werden können (siehe „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
    • ukrainische Staatsangehörige,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
    • oder: Familienangehörige von Ukrainer/innen oder von Personen, die Schutz in der Ukraine erhalten haben
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig und langfristig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Ukrainischer Personalausweis
    • Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
  • Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
  • Nachweis über Ihre Unterkunft in Berlin (wenn vorhanden)
    Damit können Sie eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen:
    • Meldebestätigung vom Bürgeramt Ihres Wohnbezirks (unter "Weiterführende Informationen") oder
    • ein Mietvertrag für Wohnraum in Berlin oder
    • Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete (unter „Formulare“).
  • Ihr Gepäck (wenn vorhanden)
    Für den Fall der Weiterreise nach der Zuweisungsentscheidung in andere Bundesländer, sollten Sie Ihr Gepäck dabei haben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 20-60 Minuten

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