Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Die Bescheinigung über den Unterrichtungsnachweis gilt bundesweit und ist unbefristet gültig.

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht, sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
  1. Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
  2. Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 4-5 Stunden.
  3. Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  4. Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Unterrichtung für das Gaststättengewerbe
    ausschließlich online möglich
    Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Gebühren

  • 100,00 Euro: Gaststättenunterrichtung
  • 330,00 Euro: Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine

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