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Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden am Standort Industrie- und Handelskammer zu Berlin

Kontakt
- Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
- Tel.: (030) 31510-0
- Fax: (030) 31510-166
- E-Mail: service@berlin.ihk.de
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- M 19, M 29, M45 M46, M 49, X9, X10, X34, 100,109,110, 200, 204, 245, 249
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- Zoologischer Garten (U2, U9)
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S Savignyplatz
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0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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Uhlandstr./Kantstr.
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Steinplatz
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
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0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Die Bescheinigung über den Unterrichtungsnachweis gilt bundesweit und ist unbefristet gültig.
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht, sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht, sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 4-5 Stunden.
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen
Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Unterrichtung für das Gaststättengewerbe
ausschließlich online möglich
Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren. - Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Gebühren
- 100,00 Euro: Gaststättenunterrichtung
- 330,00 Euro: Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
keine