Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das erlaubnispflichtige Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Gaststättenerlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden.
Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.
Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.
Voraussetzungen
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Unveränderte Weiterführung des erlaubnispflichtigen Gaststättenbetriebes
Eine Änderung der Betriebsart oder Änderung der Räume sind von der Weiterführungsberechtigung nicht erfasst.
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Tod des Gaststätteninhabers
Die Gaststättenerlaubnis muss noch Bestand haben.
Eine Fortführung des Betriebes ist nur bei natürlichen Personen möglich, juristischen Personen (GmbH, AG oder Vereine) sind ausgenommen.
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Sachkunde
Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Die Bescheinigung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige der Weiterführung vorgelegt werden.
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Nachweis der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
z.B. durch Vorlage eines Erbscheins, Heiratsurkunde, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ähnliches
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige über die Weiterführung der bestehenden Gaststätte
formlose Anzeige in Textform
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Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationsnachweises
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Sterbeurkunde
Sterbeurkunde der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers
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Nachweis als Weiterführungsberechtigte/r, Ehegatte, Lebenspartner, minderjähriger Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker
Erbschein, Gerichtliche Anordnung als Nachlassverwalter; Bestallungsurkunde als Nachlasspfleger; Testamentsvollstreckerzeugnis
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Gaststättenunterrichtungsnachweis
Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG der Industrie- und Handelskammer-Unterrichtung beziehungsweise ein vergleichbarer Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf.
Die Bescheinigung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige vorgelegt werden.
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Gewerbeanmeldung
Bei Weiterführung des Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers ist eine Gewerbeanmeldung für den Weiterführungsberechtigten zu erstatten.
Formulare
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Formloser Antrag in Textform
Gebühren
16,87 bis 187,50 Euro
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag auf Weiterführung der Gaststätte ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Gaststätte örtlich befindet.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Neukölln
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick