Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen - hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen - durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.
Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.
Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Lichtenberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg