Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen - hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen - durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.
Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.
Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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keine
Erforderliche Unterlagen
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Aus denkmalfachlicher Sicht prüffähige Unterlagen
Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt mit den zuständigen Denkmalbehörden aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren notwendig werden.
Prüffähige Unterlagen können sein:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
- Lageplan,
- eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
- Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen),
- ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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