Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen - hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen - durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.
Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.
Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
-
Aus denkmalfachlicher Sicht prüffähige Unterlagen
Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt mit den zuständigen Denkmalbehörden aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren notwendig werden.
Prüffähige Unterlagen können sein:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
- Lageplan,
- eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
- Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen),
- ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Stadtentwicklungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
0.6km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
0.2km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Schöneberg
- 143
- M43
- M46
- N7X
-
0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.1km
Rathaus Schöneberg