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Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Dienstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
Mittwoch
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Donnerstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Freitag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen - hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen - durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.

Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.

Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Aus denkmalfachlicher Sicht prüffähige Unterlagen
    Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt mit den zuständigen Denkmalbehörden aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren notwendig werden.

    Prüffähige Unterlagen können sein:
    • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
    • Lageplan,
    • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
    • Bestandspläne oder historische Pläne,
    • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen),
    • ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.