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Denkmal - Bescheinigung für Denkmalerhalt nach Einkommensteuergesetz

Denkmaleigentümer können für Aufwendungen an ihrem Denkmal Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer in Anspruch nehmen, für die sie eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen. Dabei sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:

  • Für Denkmäler, die vermietet oder zu gewerblichen Zwecken, also zur Einkunftserzielung, genutzt werden, kommt die erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen nach §7i EStG in Betracht.
  • Eigentümer, die ihr Denkmal zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können für bestimmte Aufwendungen den Abzug von Sonderausgaben nach § 10f EStG geltend machen.
  • Für Denkmäler, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann der Sonderausgabenabzug nach § 10g EStG in Anspruch genommen werden.
Obige Erläuterungen gelten auch für Teileigentum, das sich in einem denkmalgeschützten Gebäude befindet. Mit Einschränkungen sind zudem Gebäude begünstigt, die selbst kein Denkmal, aber Teil eines geschützten Ensembles sind oder sich in einem Denkmalbereich befinden.

Wann brauchen Sie eine Bescheinigung?
Eine Bescheinigung über steuerliche Vergünstigungen ist dann sinnvoll, wenn der Eigentümer beim Finanzamt seine aufgewendeten Kosten für Baumaßnahmen am Denkmalobjekt steuerlich geltend machen möchte.

Gibt es Ausnahmen?
Steuerliche Vergünstigungen können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungskosten nicht bereits durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.

Voraussetzungen

  • Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein
  • Maßnahmen dienen dem Erhalt des Denkmals
    Die geplanten Baumaßnahmen müssen zwingend für den Erhalt der Denkmalsubstanz und/oder für eine sinnvolle Nutzung erforderlich sein.
  • Abstimmung der Baumaßnahmen im Voraus
    Die geplanten Maßnahmen sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
  • Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung
    Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung ODER Kopie des Antrags auf Genehmigung
  • Kopie der Abnahmebestätigung
  • Kopie der Rechnungen
  • Fotodokumentation (je nach Umfang der Baumaßnahmen am Objekt)
  • Vollmacht im Vertretungsfall

Gebühren

Die Gebühr ist gemäß der Tarifstelle 6012 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung VgebO) wie folgt festgesetzt:
  • bis 5.000 € anerkannte Aufwendungen: 10,23 Euro
  • über 5.000 € anerkannte Aufwendungen: 2 Promille der bescheinigten Summe

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6-8 Wochen (je nach Umfang der Unterlagen)

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Zuständig für die Erteilung der Steuerbescheinigung ist das Landesdenkmalamt Berlin.

Landesdenkmalamt Berlin