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Denkmal - Bescheinigung für Denkmalerhalt nach Einkommensteuergesetz
Denkmaleigentümer können für Aufwendungen an ihrem Denkmal Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer in Anspruch nehmen, für die sie eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen. Dabei sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
- Für Denkmäler, die vermietet oder zu gewerblichen Zwecken, also zur Einkunftserzielung, genutzt werden, kommt die erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen nach §7i EStG in Betracht.
- Eigentümer, die ihr Denkmal zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können für bestimmte Aufwendungen den Abzug von Sonderausgaben nach § 10f EStG geltend machen.
- Für Denkmäler, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann der Sonderausgabenabzug nach § 10g EStG in Anspruch genommen werden.
Wann brauchen Sie eine Bescheinigung?
Eine Bescheinigung über steuerliche Vergünstigungen ist dann sinnvoll, wenn der Eigentümer beim Finanzamt seine aufgewendeten Kosten für Baumaßnahmen am Denkmalobjekt steuerlich geltend machen möchte.
Gibt es Ausnahmen?
Steuerliche Vergünstigungen können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungskosten nicht bereits durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein
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Maßnahmen dienen dem Erhalt des Denkmals
Die geplanten Baumaßnahmen müssen zwingend für den Erhalt der Denkmalsubstanz und/oder für eine sinnvolle Nutzung erforderlich sein. -
Abstimmung der Baumaßnahmen im Voraus
Die geplanten Maßnahmen sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. -
Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung
Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung ODER Kopie des Antrags auf Genehmigung
- Kopie der Abnahmebestätigung
- Kopie der Rechnungen
- Fotodokumentation (je nach Umfang der Baumaßnahmen am Objekt)
- Vollmacht im Vertretungsfall
Formulare
Gebühren
Die Gebühr ist gemäß der Tarifstelle 6012 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung VgebO) wie folgt festgesetzt:
- bis 5.000 € anerkannte Aufwendungen: 10,23 Euro
- über 5.000 € anerkannte Aufwendungen: 2 Promille der bescheinigten Summe
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6-8 Wochen (je nach Umfang der Unterlagen)
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig für die Erteilung der Steuerbescheinigung ist das Landesdenkmalamt Berlin.