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Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen am Standort Denkmalschutz

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
15:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres finden die Sprechzeiten des Denkmalschutzes nur nach vorheriger Terminvergabe jeweils dienstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.00 Uhr statt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch jeweils dienstags von 9.00 bis 9.30 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 15.30 Uhr an den für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen - hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen - durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.

Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.

Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Aus denkmalfachlicher Sicht prüffähige Unterlagen
    Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt mit den zuständigen Denkmalbehörden aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren notwendig werden.

    Prüffähige Unterlagen können sein:
    • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
    • Lageplan,
    • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
    • Bestandspläne oder historische Pläne,
    • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen),
    • ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.