Denkmal - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen am Standort Landesdenkmalamt

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Denkmal - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmale zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.

Denkmale dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde des jeweiligen Bezirks in ihrem Erscheinungsbild verändert, instandgesetzt oder wiederhergestellt werden. Dazu gehören Umbauten, Reparaturen, Renovierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, Rückschnitt und Neupflanzungen in Gartendenkmalen sowie Bodeneingriffe im Bereich archäologischer Fundstellen. Auch wenn nicht ausdrücklich in der Denkmalliste oder der Schutzgutausweisung erwähnt, können auf dem Grundstück befindliche Nebenanlagen, die Außenanlagen sowie Innenausstattungen der Gebäude dazugehören. Alle Baumaßnahmen in der prägenden Umgebung von Denkmalen bedürfen ebenfalls einer Genehmigung.

Verfahrensablauf
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Denkmalbehörde auf und lassen Sie sich zum Antragsverfahren beraten.

2. Beantragen Sie eine Denkmalrechtliche Genehmigung (Erstantrag) oder die Verlängerung Ihrer bereits genehmigten Maßnahme (Verlängerungsantrag). Beides können Sie im Online-Verfahren erledigen.

3. Die Denkmalbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn
  • Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen
  • und/oder der Bescheid Nebenbestimmungen enthält, deren Erfüllung Sie aufgefordert werden nachzuweisen
4. Reichen Sie die fehlenden Unterlagen und/oder Nachweise ebenfalls im Online-Verfahren ein.

5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid von der Denkmalbehörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie möchten an Denkmalen oder in der Umgebung von Denkmalen bauliche Maßnahmen durchführen
    dazu gehören:
    • Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
    • Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals
    • Beseitigung (teilweise oder vollständig) eines Denkmals
    • bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals
  • Maßnahmenbeginn
    Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z. B. Baugenehmigung, Fällgenehmigung des Grünflächenamtes). Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen: Nachforderungsschreiben
    Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und zur Prüfung der geplanten Maßnahme weitere Unterlagen erforderlich sind, dann laden Sie die im Nachforderungsschreiben genannten Anlagen mittels Online-Antrag hoch.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung einer Denkmalrechtlichen Genehmigung
    Sie können den Antrag online stellen.

    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein.
  • Angaben zur antragstellenden Person, zum Grundstück und zur Maßnahme
    Um die geplante Maßnahme zu beurteilen, benötigt die Behörde einen aussagekräftigen Antrag auf Genehmigung.
    • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse der antragstellenden Person
    • Eigentümererklärung oder Bevollmächtigung
    • Adresse des Grundstücks
    • Anlass und Beschreibung der Maßnahme
    • aussagekräftige Fotos des betroffenen Objekts (z. B. Gesamtansicht, Bauteil oder Gartenelemente)
    • Verortung und grafische Darstellung der Maßnahme (z. B. Lageplan, Grundriss, Ansicht)
  • Bei Nachreichung von Unterlagen: Aktenzeichen
    Geben Sie das Aktenzeichen wie auf dem Nachforderungsschreiben angegeben ein.
  • ggf. weiterführende Unterlagen
    Im Einzelfall benötigt die zuständige Denkmalbehörde bei Antragstellung weiterführende Unterlagen, um die geplante Baumaßnahme z. B. in den Bereichen Gebäudehülle, Gebäudeinneres, Neubau, Außenanlage, Gartendenkmal, Bodendenkmal zu beurteilen. Darüber hinaus kann es während der laufenden Baumaßnahme zu unvorhersehbaren Gegebenheiten kommen. Dies kann zur fachlichen Entscheidung über das weitere Vorgehen zusätzliche Unterlagen erforderlich machen. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig den Kontakt zu der Denkmalbehörde aufzunehmen und mit dieser abzustimmen, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Untere Denkmalschutzbehörde: Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.
  • Landesdenkmalamt: Für die Denkmale der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Verfassungsorgane des Bundes sowie Denkmale der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten und der Vertretungen der Länder beim Bund nimmt das Landesdenkmalamt die Aufgaben der Ordnungsbehörde war.