Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben
Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Voraussetzungen
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Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
- Fotokopie Ihres Personalausweises
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Mitteilung der aktuellen Anschrift
Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
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Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgericht Köpenick
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Amtsgericht Köpenick