Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft

Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Voraussetzungen

  • Registrierung
    Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
    • Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
    Wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen, wählen Sie den Button "Registrieren mit neuem Personalausweis". Sie werden dann auf die Ausweisapp geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden.
    • Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
    Wählen Sie den Button "Registrierung Auskunft". Füllen Sie dort die Pflichtfelder aus. Die Registrierung wird über den Button "Speichern" abgeschlossen. Zur Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der auch das weitere Verfahren erläutert wird.
  • Freischaltung
    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen.
  • Einsichtsgrund
    Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus.
  • Spätere Einsichtnahmen
    Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.

Für Sie zuständig