Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Wedding

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite des Amtsgerichts Wedding zu bestehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/*
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
aktuelle Hinweise:
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Betreuungs- und Nachlassabteilungen - eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit:
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungs- und die Nachlassabteilungen des Amtsgerichts Wedding derzeit aus organisatorischen Gründen ausschließlich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr telefonisch zu erreichen sind.
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben
Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Voraussetzungen
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Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
- Fotokopie Ihres Personalausweises
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Mitteilung der aktuellen Anschrift
Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
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Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
Kontakt
Amtsgericht Wedding
Nahverkehr
U-Bahn U8 Pankstraße U9 Nauener Platz
Bus M27 Brunnenplatz