Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Beim Amtsgericht Schöneberg werden neben der Barzahlung auch folgende Kartenzahlungen akzeptiert: EC-Karte, Debitkarte (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa).

Terminvergabe - Grunewaldstraße

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der Telefonnummer 030 / 90159-279.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen (Berichtigung von Urkunden/Registereinträgen der Berliner Standesämter sowie Anweisung der Berliner Standesbeamten) und Transsexuellensachen
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu Öffnungszeiten

Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
  • U-Bahn

    • Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben

Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.

Voraussetzungen

  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis
    Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
    Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
  • Fotokopie Ihres Personalausweises
  • Mitteilung der aktuellen Anschrift
    Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
  • Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
    z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
    z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
    Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......

Gebühren

gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine Angabe

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.

und für die Ortsteile Schöneberg und Friedenau