Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Kreuzberg
(zuständig für Friedrichshain-Kreuzberg - und den Stadtbezirk Tempelhof)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175 – 264 oder 718) möglich. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den nachstehenden Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung auch erteilt werden. Bitte planen Sie in jedem Fall mehr Zeit ein, es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Dem Publikum mit einem Termin gebührt der Vorrang. Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben
Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Voraussetzungen
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Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
- Fotokopie Ihres Personalausweises
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Mitteilung der aktuellen Anschrift
Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
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Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
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Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
Kontakt
Amtsgericht Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62
Nahverkehr
S-Bahn Anhalter Bahnhof: S1, S2, S25
U-Bahn Möckernbrücke: U2, U7
Bus S-Bhf. Anhalter Bahnhof: M29, M41