Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
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EU-Parkausweis
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Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
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In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
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