Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte: Kontaktaufnahme über E-Mail an folgende Adresse: TerminSVB@ba-fk.berlin.de
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte: Kontaktaufnahme über E-Mail an folgende Adresse: TerminSVB@ba-fk.berlin.de
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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
Nahverkehr
U-Bahn U Mehringdamm: U6, U7
Bus U Mehringdamm: M19, 140