Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Straßenverkehrsbehörde
- Eichborndamm 242 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2939
- Fax: (030) 90294-2940
- E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Friedhof Reinickendorf
- 122
-
Lübener Weg
- 122
-
Sebastian-Friedhof
- 122
-
Klamannstr.
- 322
- N8
-
Brusebergstr.
- 122
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
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Friedhof Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.