Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.8km
S Greifswalder Str.
- S42
- S8
- S85
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0.9km
S Landsberger Allee
- S42
- S8
- S85
- S41
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0.8km
S Greifswalder Str.
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Kniprodestr./Storkower Str.
- 156
- 158
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Stedingerweg
- 156
- 158
- 200
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0.2km
Storkower Str./Gewerbegebiet
- 156
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Storkower Str./Einkaufszentrum
- 156
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0.1km
Kniprodestr./Storkower Str.
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S Greifswalder Str.
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Berlin, Arnswalder Platz
- M10
- M4
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Kniprodestr./Danziger Str.