Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde
- Gradestraße 36, 12347 Berlin
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PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, Berlin
- Tel.: (030) 90239-2181
- Fax: (030) 90239- 3850
- E-Mail: svb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Sprechzeiten 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung:
Baustellen, Container und kurzzeitige Halteverbote unter:
030-90239 -4191 und -4193.
Schwerbehindertenangelegenheiten und Dauermaßnahmen unter:
030-90239 -4194 und -2624.
Fahrradstraßen, Elektrosäulen, 2. Rettungsweg etc. unter:
030-90239 -4505.
Nahverkehr
- Bus
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- Gradestraße: M46, 170
- Ubahn
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- Parchimer Allee: U7
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.