elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei

Voraussetzungen

  • Bestellung des eAT ist erfolgt
    Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein.
  • Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bisheriger eAT
    Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen.
  • Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
    Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.

  • Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
  • Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.

Für Sie zuständig

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