elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Terminfreies Angebot
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Terminfreies Angebot
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
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10:00 – 13:30 Uhr und 14:30 – 17:45 Uhr
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Dienstag
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10:00 – 13:30 Uhr und 14:30 – 17:45 Uhr
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Mittwoch
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08:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Donnerstag
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07:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Freitag
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07:30 – 12:45 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das terminfreie Angebot wird ausschließlich zu den angegebenen Zeiten angeboten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
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S+U Frankfurter Allee
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U-Bahn
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Bus
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S+U Frankfurter Allee
- N5
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U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
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S+U Frankfurter Allee
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Tram
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Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
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Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Terminfreies AngebotDie Lichtenberger Bürgerämter bieten ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
• eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen
• elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – Ausgabe
• Fahrerlaubnis abholen
• Führungszeugnis beantragen
• Gewerbezentralregister – Auskunft beantragen
• Meldebescheinigung beantragen
• Online-Ausweisfunktion (eID) – PIN ändern / neu setzen
• Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
• Personalausweis – Verlust melden
• Personalausweis – Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
• Personalausweis abholen
• Reisepass – Verlust melden
• Reisepass – Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
• Reisepass abholen
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Zahlungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, auch mit Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard oder V PAY zu bezahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe
Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei
Voraussetzungen
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Bestellung des eAT ist erfolgt
Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein. - Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
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Bisheriger eAT
Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen. -
Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.
- Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
- Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.