elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei

Voraussetzungen

  • Bestellung des eAT ist erfolgt
    Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein.
  • Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bisheriger eAT
    Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen.
  • Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
    Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.

  • Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
  • Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.