elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort Bürgeramt Staaken Center - Abholung von Dokumenten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Staaken Center - Abholung von Dokumenten
- Obstallee 28 , 13593 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8820
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
12:30-15:00 Uhr (ohne Termin) -
Dienstag
-
07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
12:30-14:00 Uhr (ohne Termin) -
Mittwoch
-
09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
14:00-18:00 Uhr (ohne Termin) -
Donnerstag
-
09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
14:00-18:00 Uhr (ohne Termin) -
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (ohne Termin)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Rudolf-Wissell-Siedlung
- 131
- 137
- X49
-
Berlin, Heerstr./Magistratsweg
- 131
- M37
- M49
- X49
- 137
-
Baluschekweg
- 137
-
Heerstr. 438-446
- 137
- M37
- M49
-
Berlin, Sandstr.
- M49
- X49
- 131
- M37
-
Rudolf-Wissell-Siedlung
Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDie Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
- An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.
- An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe
Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei
Voraussetzungen
-
Bestellung des eAT ist erfolgt
Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein. - Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
-
Bisheriger eAT
Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen. -
Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.
- Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
- Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.