elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort Bürgeramt Staaken Center - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Geänderte Öffnungszeit am 22.04.2026

Das Bürgeramt Staaken Center ist am 22.04.2026 in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Die Abholung von bereits beantragten Personaldokumenten, elektronischen Aufenthaltstiteln und Führerscheinen ist ebenfalls nur in der angegebenen Öffnungszeit möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
      12:30-15:00 Uhr (ohne Termin)
  • Dienstag

      07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
      12:30-14:00 Uhr (ohne Termin)
  • Mittwoch

      09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
      14:00-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Donnerstag

      09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
      14:00-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (ohne Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Die Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei

Voraussetzungen

  • Bestellung des eAT ist erfolgt
    Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein.
  • Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bisheriger eAT
    Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen.
  • Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
    Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.

  • Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
  • Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.