elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe am Standort Bürgeramt Heerstraße

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Nach § 4 Abs. 1 der Infektionsschutzverordnung gilt für alle Bürodienstgebäude nur noch eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
Auf Grund von technischen Schwierigkeiten, ist eine Zahlung mit der EC-Karte momentan nicht möglich!
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Termine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036, erreichbar von Montag bis Freitag 09.00 bis 15.00 Uhr, um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per eMail nicht möglich ist.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe
Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei
Voraussetzungen
-
Bestellung des eAT ist erfolgt
Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein.
- Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
-
Bisheriger eAT
Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen.
-
Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der eAT kann nur bei der Behörde abgeholt werden, die den eAT bei der Bundesdruckerei bestellt hat.
- Die Ausstellung des eAT wurde bei einem Bürgeramt beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zu diesem Bürgeramt.
- Die Ausstellung des eAT wurde beim Landesamt für Einwanderung beantragt? Dann gehen Sie bitte auch zur Abholung wieder zum selben Standort des Landesamtes für Einwanderung.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Heerstraße
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Heerstr.
- S3
- S5
- S9
-
1.1km
S Messe Nord/ICC
- S41
- S45
- S46
-
1.2km
S Messe Süd
- S3
- S5
- S9
-
0.6km
S Heerstr.
- U-Bahn
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0.3km
U Theodor-Heuss-Platz
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- U2
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1km
U Neu-Westend
- U12
- U2
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1km
U Kaiserdamm
- U12
- U2
-
0.3km
U Theodor-Heuss-Platz
- Bus
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-
0.1km
Württembergallee
- 218
- 349
- M49
-
0.2km
U Theodor-Heuss-Platz West
- 143
- N2
- N43
-
0.3km
Reichsstr./Kastanienallee
- 143
- N2
- 349
-
0.1km
Württembergallee