Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt einen Teil ihres Einkommens. Das Basiselterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Es beträgt zwischen 300 € und 1800 € je nach dem bisherigen Einkommen. Auf andere Sozialleistungen kann es angerechnet werden. Zum Beispiel auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag.
Für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen und auch beides kombinieren zu können.
Eltern, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten (bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt), haben die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen.
In Elterngeld Plus-Monaten wird höchstens die Hälfte des zustehenden Basiselterngeldes ausgezahlt. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden.
Wenn Eltern sich entscheiden, in 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten ihres Kindes gleichzeitig jeweils 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig zu sein, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Die Eltern haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils 4 weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus.
Voraussetzungen
-
Eigenes Kind
Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können.
-
Höchstalter des Kindes: 14 Monate (Ausnahme bei Adoption)
Ihr Kind ist noch keine 14 Monate alt. Bei einem adoptierten Kind ist die Adoption noch keine 14 Monate her und das Kind ist noch keine 8 Jahre alt.
-
Betreuung des Kindes
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
-
Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche.
-
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
-
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
-
Einkommen im letzten Jahr: höchstens 250.000 € je Elternteil
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes war nicht mehr als 500.000 € von beiden Elternteilen zusammen, wenn beide im selben Haushalt leben. Für Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, gelten besondere Regelungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragsformular
siehe Abschnitt "Formulare";
Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ElterngeldDigital) können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online ausfüllen.
-
Ausweis-Dokumente
Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils
-
Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
im Original
-
Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern
Eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare"
-
Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern
Nachweise über das Einkommen vor der Geburt des Kindes, bei Müttern in Mutterschutz vor Beginn des Mutterschutzes:
bei nicht-selbständiger Arbeit: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate
bei selbständiger Arbeit: letzter Steuerbescheid
-
Bei Anträgen der Mutter
(oder beide Eltern gemeinsam)
-
Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung, ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten und falls ja, in welcher Höhe
-
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten und nicht selbständig arbeiten
-
Bei Beamtinnen: Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
-
Bei nichtselbstständiger Arbeit: Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Elternzeit
-
Falls Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten: Bestätigung über Ihre Arbeitszeit
Bei nicht-selbständiger Arbeit bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit. Bei selbständiger Arbeit geben Sie eine eigene Erklärung über Ihre Arbeitszeit ab.
In beiden Fällen muss die Bestätigung den ganzen Zeitraum abdecken, in dem Sie Elterngeld beziehen.
-
Bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern: Melde-Bescheinigung, Aufenthaltstitel
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick