Elterngeld beantragen am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln.
Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und hierfür eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Es wird zur schnelleren Bearbeitung und für Rückfragen empfohlen, Anfragen zu Beurkundungen an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de
Bitte geben Sie hierbei die gewünschte Beurkundung und den Namen der Mutter oder des Kindes (bei Beurkundungen nach Geburt) im Betreff an. Weitere Hinweise zu Beurkundungen und den notwendigen einzureichenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin. Im Regelfall werden Sie die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes telefonisch zur Terminvereinbarung und für Rückfragen kontaktieren.
Das Merkblatt finden Sie hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
Die Telefonnummern erreichen Sie Mo., Di., Mi. in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr, Do. in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr und Fr. in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Nutzen Sie ggf. auch die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.
Elterngeld beantragen
Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt in der Zeit, in der Sie das Kind betreuen, einen Teil Ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Basiselterngeld
- Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate Ihres Kindes.
- Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können Sie zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate nutzen.
- Sie müssen mindestens zwei Monate und können höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
- Es beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen. Auf andere Sozialleistungen kann es angerechnet werden, zum Beispiel auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag.
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden.
- Das monatliche ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben. Wie hoch ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben, beispielsweise bei der Arbeit in Teilzeit.
- Durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden und Sie können insgesamt sogar mehr Elterngeld erhalten als beim Basiselterngeld.
Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (siehe "Weiterführende Informationen").
Partnerschaftsbonus
Falls Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde, können Sie sich entscheiden, in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten Ihres Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein. Dafür erhalten Sie einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Sie haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils bis zu vier weitere Monatsbeträge ElterngeldPlus.
Voraussetzungen
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Kinder geboren nach dem 01.09.2021
- es gelten die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes"
- Für alle Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden gelten die Neuregelungen nicht und es muss ein anderer Antrag gestellt werden.
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Eigenes Kind
Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann Ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können.
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Betreuung des Kindes
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
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Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
- Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche (wenn Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde).
- Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche (wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde).
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Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
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Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
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Einkommen im letzten Jahr: höchstens 250.000 Euro je Elternteil
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes betrug von beiden Elternteilen zusammen, wenn beide im selben Haushalt leben:
- nicht mehr als 300.000 Euro (wenn Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde)
- nicht mehr als 500.000 Euro (wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Elterngeld
(unter "Formulare")
- ElterngeldDigital: Mit dem Online-Antragsassistenten können Sie Ihren Elterngeld-Antrag bequem online ausfüllen und dann der Elterngeldstelle ausgedruckt zusenden.
- Antrag schriftlich per Post senden: Beachten Sie die unterschiedlichen Anträge für Kinder, die vor oder nach dem 01.09.2021 geboren wurden.
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Ausweis-Dokumente
Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils
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Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
im Original
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Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern
eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare"
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Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern
bei nichtselbständigen Elternteilen:
- Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes
- letzter Einkommensteuerbescheid (Kalenderjahr vor der Geburt), sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens
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Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung, ob Mutterschaftsgeld bezogen wurde und falls ja, in welcher Höhe
-
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten und nicht selbständig arbeiten: Vorlage der Gehaltsnachweise während der Schutzfrist.
Bei Beamtinnen:
- Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und die Dauer der Mutterschutzfrist.
-
Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Elternzeit
bei nichtselbstständiger Arbeit
-
Bestätigung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen
Falls Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten.
- Bei nichtselbständiger Arbeit bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit.
- Bei selbständiger Arbeit geben Sie eine eigene Erklärung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen ab.
-
Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel
bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern
Formulare
- ElterngeldDigital (Online-Antragsassistent)
- Antrag auf Elterngeld 09/21: Für Kinder, die seit dem 01.09.2021 geboren werden
- Erklärung zum Einkommen 09/21 - Elternteil 1: Für Kinder, die seit dem 01.09.2021 geboren werden
- Erklärung zum Einkommen 09/21 - Elternteil 2: Für Kinder, die seit dem 01.09.2021 geboren werden
- Antrag auf Elterngeld: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Erklärung zum Einkommen - Elternteil 1: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Erklärung zum Einkommen - Elternteil 2: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie - Elternteil 1
- Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie - Elternteil 2
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Elterngeld: Informationsseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeld: Informationsseite des Landes Berlin
- Familienportal
- Elterngeldrechner
- Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden (des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Infoblatt zu Elterngeld: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Infoblatt zu Elterngeld: Für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren wurden
Hinweise zur Zuständigkeit
Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
0.2km
Oberseestr.