Elterngeld beantragen am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Optimierung der Sprechzeiten ist unter den bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen und Hygienemaßnahmen zur Vorsprache in allen Bereichen des Jugendamtes eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- aktuelle Öffnungszeiten des Jugendamtes
- Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhalt) nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Elterngeld beantragen
Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt einen Teil ihres Einkommens. Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate des Kindes. Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate genutzt werden. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
Es beträgt zwischen 300 Euro und 1800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen. Auf andere Sozialleistungen kann es angerechnet werden, zum Beispiel auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Grundsicherung oder Kinderzuschlag.
Für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen und auch beides kombinieren zu können. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen.
In Elterngeld Plus-Monaten wird höchstens die Hälfte des zustehenden Basiselterngeldes ausgezahlt. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Wenn Eltern sich entscheiden, in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten ihres Kindes gleichzeitig jeweils 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig zu sein, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Die Eltern haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils weitere vier Monatsbeträge Elterngeld Plus.
Voraussetzungen
-
Eigenes Kind
Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können.
-
Betreuung des Kindes
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
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Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche.
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Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
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Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
-
Einkommen im letzten Jahr: höchstens 250.000 € je Elternteil
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes war nicht mehr als 500.000 € von beiden Elternteilen zusammen, wenn beide im selben Haushalt leben. Für Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, gelten besondere Regelungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragsformular
siehe Abschnitt "Formulare";
Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ElterngeldDigital) können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online ausfüllen. -
Ausweis-Dokumente
Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils
-
Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
im Original
-
Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern
Eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare"
-
Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern
bei nichtselbständigen Elternteilen:
Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes
bei selbständiger Arbeit und Mischeinkünften:
letzter Einkommensteuerbescheid (Kalenderjahr vor der Geburt), sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens -
Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung, ob Mutterschaftsgeld bezogen wurde und falls ja, in welcher Höhe
-
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten und nicht selbständig arbeiten: Vorlage der Gehaltsnachweise während der Schutzfrist.
Bei Beamtinnen: Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und die Dauer der Mutterschutzfrist. -
Bei nichtselbstständiger Arbeit:
Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Elternzeit
-
Falls Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten:
Bestätigung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen.
Bei nichtselbständiger Arbeit bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit.
Bei selbständiger Arbeit geben Sie eine eigene Erklärung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen ab.
In beiden Fällen muss die Bestätigung den ganzen Zeitraum abdecken, in dem Sie Elterngeld beziehen. -
Bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern:
Melde-Bescheinigung, Aufenthaltstitel
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Louis-Lewin-Str.
- U5
-
0.9km
U Hellersdorf
- U5
-
1.3km
U Cottbusser Platz
- U5
-
1.4km
U Hönow
- U5
-
1.8km
U Kienberg (Gärten der Welt)
- U5
-
0.9km
U Louis-Lewin-Str.
- Bus
-
-
0.4km
Berlin, Branitzer Str.
- 195
-
0.4km
Berlin, Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
0.5km
Berlin, Nossener Str.
- X54
-
0.6km
Berlin, Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
0.7km
Berlin, Schwarzheider Straße
- 195
-
0.7km
Berlin, Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
0.7km
Berlin, Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
-
0.8km
Berlin, Grottkauer Str.
- 399
-
0.8km
Berlin, Am Rosenhag
- 195
- N95
-
0.9km
U Louis-Lewin-Str.
- 195
- N5
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0.4km
Berlin, Branitzer Str.
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Jenaer Str.
- 18
- M6
- M8
-
0.4km
Berlin, Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
- M8
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0.5km
Berlin, Nossener Str.
- 18
- M6
- M8
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0.6km
Berlin, Riesaer Str.
- 18
- M6
- M8
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0.9km
U Hellersdorf
- 18
- M6
- M8
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1.2km
Berlin, Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
- M8
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1.6km
Berlin, Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
- M8
-
1.8km
Berlin, Zossener Str./Kastanienallee
- 18
- M6
- M8
-
0.1km
Berlin, Jenaer Str.