Elterngeld beantragen am Standort Jugendamt - Elterngeld

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Jugendamt - Elterngeld
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23080
- E-Mail: info.elterngeld@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-10:00 Uhr (telefonische Terminvergabe)
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Dienstag
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09:00-12:00 Uhr (Terminsprechstunde)
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Donnerstag
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14:00-18:00 Uhr (Terminsprechstunde)
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
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0.2km
U Schillingstr.
- U5
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0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
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0.7km
U Strausberger Platz
- U5
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0.2km
U Schillingstr.
- Bus
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0.2km
U Schillingstr.
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0.5km
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- N8
- 248
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0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
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0.2km
U Schillingstr.
- Tram
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0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
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0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
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0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
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0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
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0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
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0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, senden Sie uns diese bitte per Post zu oder nutzen Sie die Briefkästen der Rathausstandorte Mitte, Tiergarten und Wedding.Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Elterngeld beantragen
Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt in der Zeit, in der Sie das Kind betreuen, einen Teil Ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Basiselterngeld
Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (siehe "Weiterführende Informationen").
Partnerschaftsbonus
Falls Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde, können Sie sich entscheiden, in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten Ihres Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein. Dafür erhalten Sie einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Sie haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils bis zu vier weitere Monatsbeträge ElterngeldPlus.
Basiselterngeld
- Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate Ihres Kindes.
- Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können Sie zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate nutzen.
- Sie müssen mindestens zwei Monate und können höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
- Es beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen. Auf andere Sozialleistungen kann es angerechnet werden, zum Beispiel auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag.
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden.
- Das monatliche ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben. Wie hoch ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben, beispielsweise bei der Arbeit in Teilzeit.
- Durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden und Sie können insgesamt sogar mehr Elterngeld erhalten als beim Basiselterngeld.
Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (siehe "Weiterführende Informationen").
Partnerschaftsbonus
Falls Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde, können Sie sich entscheiden, in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten Ihres Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein. Dafür erhalten Sie einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Sie haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils bis zu vier weitere Monatsbeträge ElterngeldPlus.
Voraussetzungen
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Kinder geboren nach dem 01.09.2021
- es gelten die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes"
- Für alle Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden gelten die Neuregelungen nicht und es muss ein anderer Antrag gestellt werden.
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Eigenes Kind
Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann Ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können. -
Betreuung des Kindes
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. -
Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
- Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche (wenn Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde).
- Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche (wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde).
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Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. -
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. -
Einkommen im letzten Jahr: höchstens 250.000 Euro je Elternteil
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes betrug von beiden Elternteilen zusammen, wenn beide im selben Haushalt leben:
- nicht mehr als 300.000 Euro (wenn Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde)
- nicht mehr als 500.000 Euro (wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Elterngeld
(unter "Formulare")
- ElterngeldDigital: Mit dem Online-Antragsassistenten können Sie Ihren Elterngeld-Antrag bequem online ausfüllen und dann der Elterngeldstelle ausgedruckt zusenden.
- Antrag schriftlich per Post senden: Beachten Sie die unterschiedlichen Anträge für Kinder, die vor oder nach dem 01.09.2021 geboren wurden.
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Ausweis-Dokumente
Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils -
Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld
im Original -
Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern
eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare" -
Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern
bei nichtselbständigen Elternteilen:
- Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes
- letzter Einkommensteuerbescheid (Kalenderjahr vor der Geburt), sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens
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Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung, ob Mutterschaftsgeld bezogen wurde und falls ja, in welcher Höhe -
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten und nicht selbständig arbeiten: Vorlage der Gehaltsnachweise während der Schutzfrist.
Bei Beamtinnen:
- Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und die Dauer der Mutterschutzfrist.
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Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Elternzeit
bei nichtselbstständiger Arbeit -
Bestätigung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen
Falls Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten.
- Bei nichtselbständiger Arbeit bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit.
- Bei selbständiger Arbeit geben Sie eine eigene Erklärung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen ab.
-
Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel
bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern
Formulare
- ElterngeldDigital (Online-Antragsassistent)
- Antrag auf Elterngeld 09/21: Für Kinder, die seit dem 01.09.2021 geboren werden
- Antrag auf Elterngeld: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Erklärung zum Einkommen - Elternteil 1: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Erklärung zum Einkommen - Elternteil 2: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie - Elternteil 1
- Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie - Elternteil 2
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Elterngeld: Informationsseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeld: Informationsseite des Landes Berlin
- Familienportal
- Elterngeldrechner
- Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden (des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Infoblatt zu Elterngeld: Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden
- Infoblatt zu Elterngeld: Für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren wurden