Lärmschutz - Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen
Wird erwartet, dass
- durch Veranstaltungen im Freien oder
- durch Gewerbeausübung
- durch Baustellen auf denen während der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen
Im Genehmigungsverfahren oder bei Erteilung einer Ausnahmezulassung wird stets zwischen
- den schutzwürdigen Belangen der Anwohner und
- den Interessen des Antragstellers sowie weiterer Betroffener
Bei wem können Sie Ihren Antrag stellen?
Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Vorhabens bei den Bezirken oder der Senatsverwaltung:
Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt
Veranstaltungen, Dreharbeiten, Schankvorgärten, Reparaturarbeiten-Bauarbeiten:
- Anträge zu Vorhaben, wie musikalische, szenische, filmische oder karnevalistische Darbietungen, Feste, Tanzveranstaltungen sowie Zusammenkünfte, die der politischen Bildung, der Informationsvermittlung oder kulturellen oder staatlichen Zwecken dienen,
- Ausnahmezulassungen für Schankvorgärten sowie
- Anträge zu Reparaturen oder Pflegearbeiten an vorhandenen Bausubstanzen
Anträge zu Vorhaben mit gesamtstädtischer Bedeutung:
- Beispielsweise fallen darunter Sportveranstaltungen wie der „Berlin Marathon“ und öffentliche Veranstaltungen im Freien wie „Silvester in Berlin“, die „Fanmeile“, die „Berlinale“ sowie Veranstaltungen von Ländervertretungen, Botschaften und Bundesministerien.
- Darunter sind Bauarbeiten zu verstehen, die aus bautechnologischen oder verkehrstechnischen Gründen während der geschützten Ruhezeiten während der Nachtzeit oder tagsüber an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden müssen.
Voraussetzungen
-
keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften
(unter "Formulare")
- Für einen Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Erlaubte Dateigröße: 10 MB pro Datei, 50 MB insgesamt
- Für den Bezirk Treptow-Köpenick: Bitte den gesonderten Online-Antrag nutzen.
- Eine formlose Antragsstellung ist ebenfalls möglich, verlängert aber die Bearbeitungsdauer.
-
Informationen zu am Vorhaben beteiligten Personen
- Name und Anschrift der antragstellenden Person (Auftraggebende Person)
- Name und Anschrift der Vorhaben durchführenden Person (vom Auftraggebenden mit der Durchführung beauftragt), ggf. Vollmacht für die Antragstellung
- Kontaktdaten der während des beantragten Vorhabens jederzeit erreichbaren verantwortlichen Person vor Ort.
-
Angaben zur Art des Vorhabens
- Informationen zum Standort des Vorhabens (Adresse)
- Datum/Zeitraum des Vorhabens
- Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens
- Lagebeschreibung (z. B. Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung)
-
Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
Erläutern Sie kurz, warum das Vorhaben notwendig ist und Vorrang vor dem regulären Lärmschutz für die Anwohner haben soll (besonders wichtig bei Vorhaben zwischen 22 und 06 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen).
-
Organisatorische Angaben
Aussagen zum Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung: z.B. zu
- Teilnehmerzahlen, Modalitäten der erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Zeit, Dauer und Lautstärke eventueller Soundchecks bei Musikveranstaltungen im Freien, Anordnung und Leistung von Lautsprechern, erwartete Beeinträchtigung der nächstgelegenen Anwohner.
- In besonderen Fällen kann die Einreichung weitergehender Unterlagen wie Lagepläne, Skizzen zu Bühnenstandorten o.ä. notwendig werden.
-
Technische Angaben
Auflistung der möglichen technischen Lärmquellen und deren Anordnung sowie Angaben zu Art, Hersteller, Gerätenummer und Baujahr der jeweiligen eingesetzten Maschinen und Geräte.
-
Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen
Zum Beispiel Einsatz von geräuscharmen Generatoren / Geräten / Maschinen, Einsatz von Headsets / Walkie-Talkie, Einhausung von Geräten
- ggf. Nachweis über eine vorliegende Gebührenbefreiung
Formulare
- Online-Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (Bezirke - außer Treptow-Köpenick)
- Online-Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (nur Bezirk Treptow-Köpenick)
- Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung für Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung (Senatsverwaltung)
- Online-Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften für Baumaßnahmen (Senatsverwaltung)
Gebühren
- 230,00 bis 6.000,00 Euro: bei öffentlichen Großveranstaltungen im Freien
- 50,00 bis 1.200,00 Euro: bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen im Freien
- 110,00 bis 1.760,00 Euro: bei Vorhaben für gewerbliche Zwecke
- 40,00 bis 350,00 Euro: bei sonstigen Vorhaben
Gebührenpflicht ist nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
- Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVo)
- Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln)
- Berliner Umweltschutzgebührenordnung (UGebO)
- Berliner Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) § 2 - Persönliche Gebührenbefreiung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt oder Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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