Lärmschutz - Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG / Genehmigungen nach § 11 LImSchG am Standort Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landes Berlin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Umwelt und Naturschutzamt befndet sich in der 6. Etage.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Lärmschutz - Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG / Genehmigungen nach § 11 LImSchG
Ausnahmen vom Schutz der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe oder wegen voraussichtlicher Störungen durch Musik- und Tonwiedergabegeräte z. B. für den Betrieb von Schankvorgärten, Veranstaltungen in Gaststätten, gewerbliche Arbeiten (§10 LImSchG). Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (§11 LImSchG).
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 10 LImSchG / Antrag auf eine Genehmigung nach § 11 LImSchG
mit folgenden Angaben:
1. Name/Anschrift des Antragstellers;
2. Name/Anschrift des Gewerbeobjekts (z. B. Gaststätte), des Veranstaltungsortes;
3. Datum/Zeitraum des Vorhabens;
4. Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens;
5. Lagebeschreibung (z. B. Hof, Ladenraum, Etage, minimale Entfernung zum nächsten Nachbarn etc.);
6. Technische Angaben zum Einsatz lärmerzeugen-der Geräte oder Anlagen (z. B. Leistung von Musikanlagen und Ausrichtung von Lautsprechern, Anzahl von Musikern, Art der Musik und der Instrumente, Einsatz von Notstromanlagen etc.);
7. Organisatorische Angaben (z. B. Umfang und Zeiträume für Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Soundchecks etc., Übersicht zu Programm- oder Arbeitsabläufen, erwartete Zuschauer und/oder Teilnehmer, Anzahl eingesetzter Arbeitskräfte);
8. Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Beschreibung geplanter organisatorischer oder technischer Maßnahmen zu Lärmminderung);
9. Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens;
10. Benennung eines Verantwortlichen vor Ort
Gebühren
Aunahmen nach § 10 LImSchG:
35,00 bis 1530,00 Euro
Aunahmen nach § 11 LImSchG:
40,00 bis 4000,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann beim Umwelt- und Naturschutzamt des örtlich (Ort der Veranstaltung / des Vorhabens) zutreffenden Bezirksamtes beantragt werden.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Gradestr./Tempelhofer Weg
- M46
- 170
-
0.1km
Berlin, Gradestr./Tempelhofer Weg