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Lärmschutz - Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen am Standort Umwelt- und Naturschutzamt
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Mittwoch
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag
15:00-18:00 Uhr
Freitag
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
oder nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Lärmschutz - Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen
Wird erwartet, dass
- durch Veranstaltungen im Freien oder
- durch Gewerbeausübung
- durch Baustellen auf denen während der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen
Im Genehmigungsverfahren oder bei Erteilung einer Ausnahmezulassung wird stets zwischen
- den schutzwürdigen Belangen der Anwohner und
- den Interessen des Antragstellers sowie weiterer Betroffener
Bei wem können Sie Ihren Antrag stellen?
Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Vorhabens bei den Bezirken oder der Senatsverwaltung:
Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt
Veranstaltungen, Dreharbeiten, Schankvorgärten, Reparaturarbeiten-Bauarbeiten:
- Anträge zu Vorhaben, wie musikalische, szenische, filmische oder karnevalistische Darbietungen, Feste, Tanzveranstaltungen sowie Zusammenkünfte, die der politischen Bildung, der Informationsvermittlung oder kulturellen oder staatlichen Zwecken dienen,
- Ausnahmezulassungen für Schankvorgärten sowie
- Anträge zu Reparaturen oder Pflegearbeiten an vorhandenen Bausubstanzen
Anträge zu Vorhaben mit gesamtstädtischer Bedeutung:
- Beispielsweise fallen darunter Sportveranstaltungen wie der „Berlin Marathon“ und öffentliche Veranstaltungen im Freien wie „Silvester in Berlin“, die „Fanmeile“, die „Berlinale“ sowie Veranstaltungen von Ländervertretungen, Botschaften und Bundesministerien.
- Darunter sind Bauarbeiten zu verstehen, die aus bautechnologischen oder verkehrstechnischen Gründen während der geschützten Ruhezeiten während der Nachtzeit oder tagsüber an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden müssen.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften
(unter "Formulare")
- Für den Online-Antrag bei den Bezirken: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Erlaubte Dateigröße: 10 MB pro Datei, 50 MB insgesamt
- Für den Bezirk Treptow-Köpenick: Bitte den gesonderten Online-Antrag nutzen.
- Für Anträge bei der Senatsverwaltung: Bitte die PDF-Formulare nutzen. Ein Online-Antrag steht noch nicht zur Verfügung.
- Eine formlose Antragsstellung ist ebenfalls möglich, verlängert aber die Bearbeitungsdauer.
-
Informationen zu am Vorhaben beteiligten Personen
- Name und Anschrift der antragstellenden Person (Auftraggebende Person)
- Name und Anschrift der Vorhaben durchführenden Person (vom Auftraggebenden mit der Durchführung beauftragt), ggf. Vollmacht für die Antragstellung
- Kontaktdaten der während des beantragten Vorhabens jederzeit erreichbaren verantwortlichen Person vor Ort.
-
Angaben zur Art des Vorhabens
- Informationen zum Standort des Vorhabens (Adresse)
- Datum/Zeitraum des Vorhabens
- Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens
- Lagebeschreibung (z. B. Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung)
-
Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
Erläutern Sie kurz, warum das Vorhaben notwendig ist und Vorrang vor dem regulären Lärmschutz für die Anwohner haben soll (besonders wichtig bei Vorhaben zwischen 22 und 06 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen).
-
Organisatorische Angaben
Aussagen zum Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung: z.B. zu
- Teilnehmerzahlen, Modalitäten der erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Zeit, Dauer und Lautstärke eventueller Soundchecks bei Musikveranstaltungen im Freien, Anordnung und Leistung von Lautsprechern, erwartete Beeinträchtigung der nächstgelegenen Anwohner.
- In besonderen Fällen kann die Einreichung weitergehender Unterlagen wie Lagepläne, Skizzen zu Bühnenstandorten o.ä. notwendig werden.
-
Technische Angaben
Auflistung der möglichen technischen Lärmquellen und deren Anordnung sowie Angaben zu Art, Hersteller, Gerätenummer und Baujahr der jeweiligen eingesetzten Maschinen und Geräte.
-
Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen
Zum Beispiel Einsatz von geräuscharmen Generatoren / Geräten / Maschinen, Einsatz von Headsets / Walkie-Talkie, Einhausung von Geräten
- ggf. Nachweis über eine vorliegende Gebührenbefreiung
Formulare
- Online-Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (Bezirke - außer Treptow-Köpenick)
- Online-Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (Bezirksamt Treptow-Köpenick)
- Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung für Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung (Senatsverwaltung)
- Antrag auf Ausnahmezulassung für Baustellen im Bahnbereich (Senatsverwaltung)
- Antrag auf Ausnahmezulassung für Baumaßnahmen (Senatsverwaltung)
Gebühren
- 230,00 bis 6.000,00 Euro: bei öffentlichen Großveranstaltungen im Freien
- 50,00 bis 1.200,00 Euro: bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen im Freien
- 110,00 bis 1.760,00 Euro: bei Vorhaben für gewerbliche Zwecke
- 40,00 bis 350,00 Euro: bei sonstigen Vorhaben
Gebührenpflicht ist nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
- Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVo)
- Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln)
- Berliner Umweltschutzgebührenordnung (UGebO)
- Berliner Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) § 2 - Persönliche Gebührenbefreiung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anträge sind in der Regel vier Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit der zuständigen Behörde umgehend Kontakt aufnehmen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt oder Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Umwelt- und Naturschutzamt
Tel.:
(030) 90296-4230
Fax:
(030) 90296-6109
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
1.9km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
1.3km
U Tierpark
- U5
-
1.8km
U Biesdorf-Süd
- U5
-
1.8km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
-
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- N5
- 192
-
0.5km
Gensinger Str. Ost
- 192
- 194
-
0.5km
Gensinger Str. Nord
- 192
- 194
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0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- 194
- 192
- S5
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 194
-
0.6km
Zur Alten Börse
- 194
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- 194
- 296
- 396
- N50
-
0.9km
Reiler Str.
- 194
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
-
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0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 21
- 27
- 37
- M17
-
1km
Criegernweg
- 21
- 27
- 37
- M17
-
1.1km
Kleingartenanlage Bielefeldt
- 21
- 27
- 37
- M17
-
1.4km
U Tierpark
- 21
- 27
- 37
- M17
-
1.7km
Guntherstr.
- 21
- 37
-
1.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 37
- 21
-
1.8km
Allee der Kosmonauten/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
- M5
- M8
- 12
- M4
-
1.8km
Treskowallee/HTW
- 21
- 27
- 37
- M17
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- Regionalbahn
-
-
1.9km
S+U Lichtenberg Bhf
- RB12
- RB24
- RB25
- RB26
- RE1
- RE2
- RE7
- RB54
-
1.9km
S+U Lichtenberg Bhf