Lärmschutz - Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen am Standort Umwelt- und Naturschutzamt

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Termin nach Vereinbarung
  • Dienstag

      Termin nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      Termin nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      Termin nach Vereinbarung
  • Freitag

      Termin nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Lärmschutz - Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen

Wird erwartet, dass
  • durch Veranstaltungen im Freien oder
  • durch Gewerbeausübung
  • durch Baustellen auf denen während der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen
Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte entsteht und dadurch Dritte gestört werden, ist es möglich auf Antrag in begrenztem Umfang Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zuzulassen.

Im Genehmigungsverfahren oder bei Erteilung einer Ausnahmezulassung wird stets zwischen
  • den schutzwürdigen Belangen der Anwohner und
  • den Interessen des Antragstellers sowie weiterer Betroffener
abgewogen. Kommt es zur Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmezulassung, werden die Lärmauswirkungen durch Auflagen und Bedingungen auf ein für die Anwohner zumutbares Maß begrenzt.

Bei wem können Sie Ihren Antrag stellen?
Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Vorhabens bei den Bezirken oder der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt
Veranstaltungen, Dreharbeiten, Schankvorgärten, Reparaturarbeiten-Bauarbeiten:
  • Anträge zu Vorhaben, wie musikalische, szenische, filmische oder karnevalistische Darbietungen, Feste, Tanzveranstaltungen sowie Zusammenkünfte, die der politischen Bildung, der Informationsvermittlung oder kulturellen oder staatlichen Zwecken dienen,
  • Ausnahmezulassungen für Schankvorgärten sowie
  • Anträge zu Reparaturen oder Pflegearbeiten an vorhandenen Bausubstanzen

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Anträge zu Vorhaben mit gesamtstädtischer Bedeutung:
  • Beispielsweise fallen darunter Sportveranstaltungen wie der „Berlin Marathon“ und öffentliche Veranstaltungen im Freien wie „Silvester in Berlin“, die „Fanmeile“, die „Berlinale“ sowie Veranstaltungen von Ländervertretungen, Botschaften und Bundesministerien.
Anträge zu baustrukturverändernden Baumaßnahmen sowie zu infrastrukturerhaltenden Bauarbeiten:
  • Darunter sind Bauarbeiten zu verstehen, die aus bautechnologischen oder verkehrstechnischen Gründen während der geschützten Ruhezeiten während der Nachtzeit oder tagsüber an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden müssen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften
    Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen/formalen schriftlichen Antrag per Post
    • Für einen Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Erlaubte Dateigröße: 10 MB pro Datei, 50 MB insgesamt
    • Eine formlose/formale schriftliche Antragsstellung ist ebenfalls möglich, verlängert aber die Bearbeitungsdauer.
  • Informationen zu am Vorhaben beteiligten Personen
    • Name und Anschrift der antragstellenden Person (Auftraggebende Person)
    • Name und Anschrift der Vorhaben durchführenden Person (vom Auftraggebenden mit der Durchführung beauftragt), ggf. Vollmacht für die Antragstellung
    • Kontaktdaten der während des beantragten Vorhabens jederzeit erreichbaren verantwortlichen Person vor Ort.
  • Angaben zur Art des Vorhabens
    • Informationen zum Standort des Vorhabens (Adresse)
    • Datum/Zeitraum des Vorhabens
    • Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens
    • Lagebeschreibung (z. B. Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung)
  • Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
    Erläutern Sie kurz, warum das Vorhaben notwendig ist und Vorrang vor dem regulären Lärmschutz für die Anwohner haben soll (besonders wichtig bei Vorhaben zwischen 22 und 06 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen).
  • Organisatorische Angaben
    Aussagen zum Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung: z.B. zu
    • Teilnehmerzahlen, Modalitäten der erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Zeit, Dauer und Lautstärke eventueller Soundchecks bei Musikveranstaltungen im Freien, Anordnung und Leistung von Lautsprechern, erwartete Beeinträchtigung der nächstgelegenen Anwohner.
    • In besonderen Fällen kann die Einreichung weitergehender Unterlagen wie Lagepläne, Skizzen zu Bühnenstandorten o.ä. notwendig werden.
  • Technische Angaben
    Auflistung der möglichen technischen Lärmquellen und deren Anordnung sowie Angaben zu Art, Hersteller, Gerätenummer und Baujahr der jeweiligen eingesetzten Maschinen und Geräte.
  • Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen
    Zum Beispiel Einsatz von geräuscharmen Generatoren / Geräten / Maschinen, Einsatz von Headsets / Walkie-Talkie, Einhausung von Geräten
  • ggf. Nachweis über eine vorliegende Gebührenbefreiung

Gebühren

  • 230,00 bis 6.000,00 Euro: bei öffentlichen Großveranstaltungen im Freien
  • 50,00 bis 1.200,00 Euro: bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen im Freien
  • 110,00 bis 1.760,00 Euro: bei Vorhaben für gewerbliche Zwecke
  • 40,00 bis 350,00 Euro: bei sonstigen Vorhaben
Bestimmte Antragstellende sind von den Gebühren befreit. Die Befreiung von der
Gebührenpflicht ist nachzuweisen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Anträge sind in der Regel vier Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit der zuständigen Behörde umgehend Kontakt aufnehmen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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