Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg