Straßensondernutzung - Aufstellen von Baugerüsten beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
- Darßer Straße 203 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 90295 -0
- Fax: (030) 90295 8629
- E-Mail: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Schwarzelfenweg
- 255
-
Darßer Str./Roelckestr.
- 255
-
Nüßlerstr./Feldtmannstr.
- 255
- 259
-
Roelckestr./Nüßlerstr.
- 255
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Schwarzelfenweg
-
Tram
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
- M13
-
Berlin, Pasedagplatz
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Baugerüsten beantragen
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Baugerüsten
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.