Straßensondernutzung - Aufstellen von Baugerüsten beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Neue Krugallee 4 12435 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Tiefbau
  • Tel.: (030) 90297-5501
  • Fax: (030) 90297-5596
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Aufstellen von Baugerüsten beantragen

Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Aufstellen von Baugerüsten
    Bitte stellen Sie den Antrag online.

Gebühren

  • 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
  • Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.