und nach telefonischer Vereinbarung
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Bezirksamt Spandau
Straßen- und Grünflächenamt
U-Bahn Paulsternstraße: U7
Bus U Paulsternstraße: 139