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Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

und nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Straßensondernutzung - Baugerüst

Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung")

Gebühren

  • 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
  • Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.