Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09.00 - 12.00 Uhr

Nahverkehr

Bus
  • X 33; 221; 322 Rathaus Reinickendorf
Sbahn
  • S 25 Eichborndamm
Ubahn
  • U 8 Rathaus Reinickendorf

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

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Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Baugerüst

Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung")

Gebühren

  • 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
  • Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.

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