Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Straßen- und Grünflächenamt
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.9km
S Waidmannslust
- S1
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
0.9km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.2km
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
0.4km
Rathauspromenade
- 220
- N8
- 322
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf