Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Straßen- und Grünflächenamt
- Eichborndamm 238-240, 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-3177
- Fax: (030) 90294-3402
- E-Mail: strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 12.00 Uhr
Nahverkehr
- Bus
-
- X 33; 221; 322 Rathaus Reinickendorf
- Sbahn
-
- S 25 Eichborndamm
- Ubahn
-
- U 8 Rathaus Reinickendorf
- S-Bahn
-
-
1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.5km
S Eichborndamm
- S25
-
1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
0.9km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.2km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.4km
Rathauspromenade
- 220
- N8
- 322
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.