Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
Tel.:
(030) 90293-6552
Fax:
(030) 90293-6555
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.1km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.1km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- N96
- X69
-
0.4km
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
0.4km
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
0.2km
S Mehrower Allee