Kinderfreibeträge - Allgemeine Informationen

Kinderfreibeträge können Ihre Einkommensteuer verringern. Für jedes Kind, für das Sie den Freibetrag in 2022 bekommen, müssen Sie im Normalfall 349,50 Euro im Monat nicht versteuern. Das sind 4.194 Euro im Jahr.
Ab dem Jahr 2023 wurden die Kinderfreibeträge auf 4.476 Euro im Jahr und somit auf 373 Euro monatlich erhöht.

Was ist günstiger für Sie: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist. Der Freibetrag ist für Sie nur bei höherem Einkommen günstiger. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld.

Wer kann den Freibetrag bekommen?
Im Normalfall können beide Elternteile den Freibetrag jeweils einmal für jedes Kind bekommen.
Den doppelten Freibetrag können Sie zum Beispiel bekommen,
  • falls Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden oder
  • falls Sie das Kind alleine adoptiert haben oder
  • falls der andere Elternteil gestorben ist oder
  • falls Sie alleine das Sorgerecht haben und der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt.
Außerdem können Sie Ihren Freibetrag übertragen auf den anderen Elternteil oder auf die Großmutter oder den Großvater des Kindes. Das geht aber nur unter besonderen Voraussetzungen (siehe "Weiterführende Informationen").

Auch wenn Ihr Kind im Ausland lebt, können Sie den Kinderfreibetrag bekommen. Je nachdem, in welchem Land Ihr Kind lebt, bekommen Sie dann aber nur einen Teil des Freibetrags. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder beim Finanzamt.

Wie lange können Sie den Freibetrag bekommen?
Den Freibetrag bekommen Sie normalerweise
  • ab dem Monat, in dem Ihr Kind geboren wurde,
  • bis zu dem Monat, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Danach gibt es den Freibetrag nur noch unter besonderen Voraussetzungen (siehe "Weiterführende Informationen").

Wird der Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Wenn Sie Lohn oder Gehalt bekommen, dann wird ein Teil Ihrer Steuern direkt davon abgezogen, nämlich
  • die Lohnsteuer,
  • der Solidaritätszuschlag und
  • falls Sie in einer Kirche sind, die Kirchensteuer.
Dieses Verfahren nennt man „Lohnsteuerabzug“.
Dabei werden Ihre Kinder unter 18 Jahren automatisch berücksichtigt. Für Kinder über 18 Jahren müssen Sie einen Antrag stellen (siehe "Weiterführende Informationen")

Durch den Freibetrag wird von Ihrem Lohn zwar nicht weniger Lohnsteuer abgezogen, aber weniger Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer. Auf Ihre Steuern wirkt sich der Freibetrag erst aus, wenn Sie eine Einkommenssteuer-Erklärung machen und die Anlage „Kind“ ausfüllen.

Voraussetzungen

  • Eigenes Kind
    Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Das Kind ist
    • Ihr leibliches Kind oder
    • Ihr Adoptivkind oder
    • Ihr Pflegekind, mit dem Sie als Familie zusammenleben.
  • Bei Kindern über 18 Jahren: zusätzliche Voraussetzungen
    Für Kinder, die 18 Jahre oder älter sind, können Sie die Freibeträge nur unter zusätzlichen Voraussetzungen bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Steuererklärungen mit Anlage Kind
    (unter "Formulare")
    Sie werden in das Formularcenter des Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet
    • Formularcenter > Steuerformulare > Einkommenssteuer > Einkommenssteuer [Jahr] > Anlage Kind [Jahr]
    Die Steuererklärung können Sie auch elektronisch unter Nutzung des Portals "Mein ELSTER" erstellen.
  • Bei Kindern über 18 Jahren: zusätzliche Unterlagen
    Weitere Unterlagen sind bei Kindern ab 18 Jahren erforderlich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.

Für Sie zuständig