Die angegebenen Sprechzeiten beziehen sich auf die Info-Zentrale. Diese ist Ihre zentrale Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und die Abgabe von Steuererklärungen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Kinderfreibeträge können Ihre Einkommensteuer verringern. Für jedes Kind, für das Sie den Freibetrag bekommen, müssen Sie im Normalfall 318 Euro im Monat nicht versteuern. Das sind 3810 Euro im Jahr. Ab 2020 erhöht sich der Freibetrag auf 326 Euro im Monat / 3906 Euro jährlich.
Bis zum Jahr 2018 waren es 310 Euro im Monat und 3714 Euro im Jahr.
Was ist günstiger für Sie: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist. Der Freibetrag ist für Sie nur bei höherem Einkommen günstiger. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld.
Wer kann den Freibetrag bekommen?
Im Normalfall können beide Elternteile den Freibetrag jeweils einmal für jedes Kind bekommen.
Den doppelten Freibetrag können Sie zum Beispiel bekommen,
Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.
Finanzamt Treptow-Köpenick
S-Bahn Köpenick: S3
Bus Brandenburgplatz: 269
Tram Brandenburgplatz: 60, 61