Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.

Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit der Schweiz
    Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
  • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
  • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
    Zur Glaubhaftmachung des Freizügigkeitsrechts sind bitte folgende Unterlagen (jeweils im Original und in Kopie) vorzulegen:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
    • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
    • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
  • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
    z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Staatsangehörige der Schweiz

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 100,00 Euro: Für Erwachsene
  • 50,00 Euro: Für Minderjährige
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig