Aufenthaltserlaubnis-Schweiz am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Voraussetzungen
-
Staatsangehörigkeit der Schweiz
Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen.
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
Zur Glaubhaftmachung des Freizügigkeitsrechts sind bitte folgende Unterlagen (jeweils im Original und in Kopie) vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
-
Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
- Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 100,00 Euro: Für Erwachsene
- 50,00 Euro: Für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
- S-Bahn
-
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0.7km
S+U Westhafen
- S42
- S45
- S46
- S41
-
0.7km
S+U Westhafen
- U-Bahn
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U Amrumer Str.
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-
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S+U Westhafen
- U9
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0.6km
U Amrumer Str.
- Bus
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-
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Quitzowstr.
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Perleberger Brücke
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- 142
-
0.3km
Quitzowstr.