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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.

Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit der Schweiz
    Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
  • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
    Zur Glaubhaftmachung des Freizügigkeitsrechts sind bitte folgende Unterlagen (jeweils im Original und in Kopie) vorzulegen:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
    • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
    • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
  • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
    z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Staatsangehörige der Schweiz
  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 100,00 Euro: Für Erwachsene
  • 50,00 Euro: Für Minderjährige

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.